Wohnungs­suchauftrag

Hier können Sie uns die Daten Ihrer Wunschimmobilie übermitteln.
Wir bitten Sie möglichst genaue und realistische Angaben zu machen. Nutzen Sie hierfür auch das Feld "Anmerkungen" am Ende des Formulars.

Wie funktioniert ein Suchauftrag?

Ein Suchauftrag kann als Ergänzung zur eigenen, aktiven Wohnungs­suche angesehen werden.
Sie übermitteln uns die Suchdaten zu Ihrer Wunsch­immobilie mithilfe des Such­auftrags. Wir treten darauf­hin mit den Immo­bilien­eigen­tümern in Kontakt, von denen wir wissen, dass sie passende Wohnun­gen im Bestand haben.
Sobald wir eine freie Wohnung für sie finden, werden wir Ihnen das Wohnungs­angebot per Mail zukommen lassen und einen Einzel­besich­tigungs­termin mit Ihnen vereinbaren.
Wenn Sie die Wohnung anmieten möchten, werden wir uns beim Vermieter für Sie stark machen und Sie bis zur Wohnungs­übergabe begleiten.
Falls Ihnen das Wohnungsangebot nicht zusagen sollten, werden wir weitere Wohnungs­angebote für Sie suchen.

Was kostet ein Suchauftrag?

Die Übermittlung Ihrer Such­daten und der Erhalt von Immo­bilien­ange­boten ist für Sie unver­bind­lich und kostenlos.
Sie können sich von uns verschie­dene Angebote zukommen lassen und auch besich­tigen ohne dafür etwas zahlen zu müssen.
Falls Sie selbst eine Wohnung finden, können Sie den Such­auftrag unent­gelt­lich bei uns löschen lassen.
Lediglich bei Abschluss eines Miet­ver­trags über eine von uns vermit­telte Wohnung, ist eine Ver­mitt­lungs­gebühr in Höhe von 2,38 Kalt­mieten inkl. ges. MwSt. zu entrichten.
Bei zeitlich begrenzten Sonder­aktionen mit Rabatten auf die Makler­courtage, erhalten Sie eine E-Mail in der die Höhe der Courtage fest­gehalten ist.

Folgende Ausstattungs­merk­male sollte die Wohnung haben

Bevorzugte Stadtteile*
Bezugstermin der Wohnung*
Zimmer*:

Balkon (muß vorhanden sein)

Einbauküche (muß vorhanden sein)

Tageslichtbad (muß vorhanden sein)

Sonderwünsche, Ausschlusskriterien etc.

Persönliche Daten

Anrede*:

Vertragsbedingungen und Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für sämt­liche zwischen der CI Concept Immobilien UG, Ingolstädter Straße 26, 60316 Frankfurt, („Concept Immobilien“) und dem Auftrag­geber der Concept Immobilien im Rahmen der Dienst­leistungen ent­stehen­den Rechts­verhältnisse.

§ 2 Leistungen von Concept Immobilien
Die Firma Concept Immobilien vermittelt Ihren Auf­trag­gebern Wohn­raum zur Miete gemäß dem Gesetz zur Regelung der Wohnungs­ver­mit­tlung § 2 Satz 1a.

§ 3 Vergütung
Für die erfolgreiche Ver­mittlung oder den Nach­weis der Gelegen­heit zum Abschluss von Miet­ver­trägen über Wohn­raum ist nach Vertrags­abschluss vom Auftrag­geber eine Erfolgs­provision in Höhe von 2,38 Kalt­mieten inkl. gesetz­licher Mehr­wert­steuer an Concept Immobilien zu entrichten.

§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließ­lich der Objekt­nach­weise sind aus­drück­lich für den Auftrag­geber bestimmt. Diesem ist es aus­drück­lich unter­sagt, die Objekt­nach­weise und Objekt­infor­matio­nen ohne aus­drück­liche Zustim­mung von Concept Immobilien, die zuvor schrift­lich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Auftrag­geber gegen diese Ver­pflich­tung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seiner­seits die Infor­matio­nen weiter­gegeben hat, den Haupt­vertrag ab, so ist der Auftrag­geber ver­pflich­tet, Concept Immobilien die mit ihm verein­barte Erfolgs­provi­sion zuzüg­lich Mehr­wert­steuer zu entrichten.

§ 5 Eigentümerangaben
Die Firma Concept Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr weiter­gege­ben­en Objekt­infor­matio­nen vom Eigen­tümer bzw. von einem vom Eigen­tümer beauf­trag­ten Dritten stammen und von Concept Immobilien auf ihre Richtig­keit nicht über­prüft worden sind. Es ist Sache des Auftrag­gebers, diese Angaben auf ihre Richtig­keit hin zu über­prüfen. Concept Immobilien, die diese Infor­matio­nen nur weiter­gibt, über­nimmt für die Richtig­keit keinerlei Haftung.

§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftrag­gebers gemäß unseren ver­ein­bar­ten Provi­sions­sätzen besteht auch bei einem Ersatz­geschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftrag­geber im Zusam­men­hang mit der von Concept Immobilien ent­falte­ten Tätig­keit von dem Immo­bilien­eigentümer eine andere Gelegen­heit zum Vertrags­abschluss erfährt oder über die nach­gewiesene Gelegen­heit mit dem Rechts­nach­folger einen Haupt­vertrag abschließt oder das nach­gewie­sene Objekt käuf­lich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provi­sions­pflicht bei Ersatz­geschäf­ten auszu­lösen, ist es nicht erforder­lich, dass das provi­sions­pflich­tige Geschäft mit dem ursprüng­lich vor­gesehenen wirt­schaft­lich gleich­wertig im Sinne der von der Rechts­sprechung zum Begriff der wirt­schaft­lichen Identi­tät ent­wickel­ten Voraus­setzun­gen sein muss.

§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Concept Immobilien wird auf grob fahr­lässi­ges oder vor­sätz­liches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körper­schaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadens­ersatz­ansprüche des Auftrag­gebers gegen den Concept Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeit­punkt, in dem die die Schadens­ersatz­verp­flich­tung aus­lösende Hand­lung began­gen worden ist. Sollten die gesetz­lichen Ver­jährungs­rege­lungen im Einzel­fall für Concept Immobilien zu einer kürze­ren Ver­jährung führen, gelten diese.

§ 9 Gerichtsstand
Sind Concept Immobilien und Kunde Voll­kauf­leute im Sinne des Handels­gesetz­buches, so ist als Erfül­lungs­ort für alle aus dem Vertrags­ver­hält­nis her­rühren­den Ver­pflich­tungen und Ansprüche und als Gerichts­stand der Firmen­sitz von Concept Immobilien vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vor­stehen­den Bestim­mungen ungültig sein, so soll die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn inner­halb einer Rege­lung ein Teil unwirk­sam ist, ein anderer Teil aber wirk­sam. Die jeweils unwirk­same Bestim­mung soll zwischen den Parteien durch eine Rege­lung ersetzt werden, die den wirt­schaft­lichen Inte­ressen der Vertrags­parteien am nächsten kommt und im übrigen den ver­trag­lichen Verein­barun­gen nicht zuwider läuft.

*Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen.

Verbraucher-Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vier­zehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Vertrags­abschlus­ses. Um Ihr Widerrufs­recht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Ent­schluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:
CI Concept Immobilien UG (haftungsbeschränkt)
Ingolstädter Straße 26, 60316 Frankfurt
Fax: 069-49083058 oder Email: info@ccc-immo.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mit­teilung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

*Ich habe die Widerrufs­belehrung zur Kenntnis genommen.

Mir ist bekannt, dass das Wider­rufs­recht vor Ablauf der Wider­rufs­frist erlischt, wenn die Dienst­leistung, mit meiner aus­drück­lichen Zustim­mung, vor Ablauf der Wider­rufs­frist begon­nen wurde und inner­halb der Wider­rufs­frist schon voll­ständig erbracht wurde.

*Ich verlange ausdrücklich, dass CI Concept Immobilien UG vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Aus­führung der Dienst­leistung beginnt.

*Ich willige ein, dass meine Daten zur Kontakt­aufnahme und Bearbei­tung meines Such­auftrags ver­wendet werden. (Weitere Infor­ma­tio­nen und Wider­rufs­hin­weise finden Sie in der Datenschutzerklärung.)