§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der CI Concept Immobilien UG, Ingolstädter Straße 26, 60316 Frankfurt, („Concept Immobilien“) und dem Auftraggeber der Concept Immobilien im Rahmen der Dienstleistungen entstehenden Rechtsverhältnisse.
§ 2 Leistungen von Concept Immobilien
Die Firma Concept Immobilien vermittelt Ihren Auftraggebern Wohnraum zur Miete gemäß dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung § 2 Satz 1a.
§ 3 Vergütung
Für die erfolgreiche Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnraum ist nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber eine Erfolgsprovision in Höhe von 2,38 Kaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an Concept Immobilien zu entrichten.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Concept Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Concept Immobilien die mit ihm vereinbarte Erfolgsprovision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 5 Eigentümerangaben
Die Firma Concept Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von einem vom Eigentümer beauftragten Dritten stammen und von Concept Immobilien auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Concept Immobilien, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Concept Immobilien entfalteten Tätigkeit von dem Immobilieneigentümer eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger einen Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Concept Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Concept Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für Concept Immobilien zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Sind Concept Immobilien und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Concept Immobilien vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.